Gesetze / Gasnetzentgeltverordnung
GasNEV§ 20b
Stand: 10.06.2019
Die Kosten
werden bundesweit umgelegt.
Wird zitiert von 3 Entscheidungen zu § 20b GasNEV →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
- OLG Düsseldorf, 21.10.2024 – 5 U 3/23Zitiert von 3
- OLG Düsseldorf, 29.10.2025 – 3 Kart 429/24Zitiert von 3
- OLG Düsseldorf, 29.10.2025 – 3 Kart 453/24Zitiert von 3
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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23.12.2019 Ausfertigung
§ 20b eingefügt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 23. Dezember 2019 (BGBl. I 2935)
BGBl. 2019 I S. 2935
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14.08.2013 Ausfertigung
§ 20b geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 14. August 2013 (BGBl. I 3250 585)
BGBl. 2013 I S. 3250
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03.09.2010 Ausfertigung
§ 20b geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 3. September 2010 (BGBl. I 1261)
BGBl. 2010 I S. 1261
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08.04.2008 Ausfertigung
§ 20b eingefügt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 8. April 2008 (BGBl. I 693)
BGBl. 2008 I S. 693
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.