Gesetze / Gasnetzentgeltverordnung
GasNEV§ 33 Inkrafttreten
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 1
1 Entscheidung zu § 33 GasNEV →
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Die Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.