Gesetze / Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen
GWB§ 153 Vergabe von Konzessionen über soziale und andere besondere Dienstleistungen
Stand: 10.06.2019
Für das Verfahren zur Vergabe von Konzessionen, die soziale und andere besondere Dienstleistungen im Sinne des Anhangs IV der Richtlinie 2014/23/EU betreffen, sind die §§ 151 und 152 anzuwenden.
Wird zitiert von 1 Entscheidung zu § 153 GWB →
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