Gesetze / Einführungsgesetz zum Gerichtsverfassungsgesetz
GVGEG§ 2
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 15
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Nach Gewicht
- BGH, 13.02.2014 – III ZR 311/13Entschädigung wegen überlanger Dauer einer Strafvollzugssache: Angemessenheitsprüfung für die Dauer des Ausgangsverfahrens in Ansehung des Prozessverhaltens des EntschädigungsklägersZitiert von 43
- OLG Brandenburg, 26.09.2013 – 1 (F) Sa 15/13Zitiert von 2
- OLG Karlsruhe, 05.03.2013 – 11 Wx 16/13Zitiert von 2
- BVerfG, 13.09.2001 – 1 BvR 2069/00
- BGH, 04.03.2010 – V ZB 222/09Freiheitsentziehungsverfahren: Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde gegen die Verweigerung von Verfahrenskostenhilfe; Frist zur Nachholung der versäumten Rechtsbeschwerdebegründung; Absehen von der Anhörung des Betroffenen im Rechtsmittelverfahren; Eröffnung des Haftantrags zu Beginn der Anhörung; Absehen von einer schriftlichen Übersetzung des Haftantrags und von der Erhebung der DolmetscherkostenZitiert von 84
- BGH, 28.03.2007 – IV AR (VZ) 1/07
Zuletzt entschieden
- VG Hamburg, 20.01.2025 – 5 K 697/22Zitiert von 1
- LG Paderborn, 10.05.2024 – 5 T 93/24Zitiert von 3
- OVG NRW, 08.02.2024 – 4 B 42/24 und 4 E 33/24
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 2 GVGEG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Die Vorschriften des Gerichtsverfassungsgesetzes finden auf die ordentliche Gerichtsbarkeit und deren Ausübung Anwendung.