Gesetze / Gerichtsverfassungsgesetz
GVG§ 179
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 4
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- OLG Celle, 15.04.2016 – 1 Ws 193/16
- OLG Köln, 08.02.2008 – 2 Ws 645/07
- BGH, 04.09.2001 – 5 StR 92/01Zitiert von 9
- OLG Naumburg, 11.09.2017 – 3 WF 95/17
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Die Vollstreckung der vorstehend bezeichneten Ordnungsmittel hat der Vorsitzende unmittelbar zu veranlassen.