Gesetze / Landesrecht Brandenburg / GUVG · GVBl.I/95, [Nr. 03] S.14

Gesetz über die Bildung von Gewässerunterhaltungsverbänden (GUVG)

10 Normen · ausgefertigt 13.03.1995 · 1 zitierende Entscheidungen · letzte Änderung 21.08.2026 · Änderungen →

Meistzitierte Normen

NormZitierende Entscheidungen
§ 3 — Anzuwendendes Recht1

Aus den Normzitaten der Entscheidungen im Bestand ermittelt.

Inhaltsübersicht

  1. § 1 Errichtung der Verbände
  2. § 2 Mitglieder der Verbände
  3. § 2a (aufgehoben)
  4. § 3 Anzuwendendes Recht
  5. § 4 Satzung
  6. § 5 Erste Organberufung
  7. § 6 Haushaltswirtschaft, Rechnungswesen, Jahresabschluss
  8. § 6a Bekanntmachungen
  9. § 6b Unbeachtlichkeit von Rechtsfehlern bei der Ladung zur Verbandsversammlung oder zum Verbandsausschuss und der Beschlussfassung
  10. § 7 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Änderungsverlauf

  1. 21.08.2026 — 4 Normen geändert · §§ 1, 2, 6, 7 neueste Änderung

Alle Änderungen → · Neue Textfassungen aus dem täglichen Abgleich mit der amtlichen Dokumentation.