Gesetze / Landesrecht Brandenburg / GUVG · GVBl.I/95, [Nr. 03] S.14
Gesetz über die Bildung von Gewässerunterhaltungsverbänden (GUVG)
10 Normen · ausgefertigt 13.03.1995 · 1 zitierende Entscheidungen · letzte Änderung 21.08.2026 · Änderungen →
Meistzitierte Normen
| Norm | Zitierende Entscheidungen |
|---|---|
| § 3 — Anzuwendendes Recht | 1 |
Aus den Normzitaten der Entscheidungen im Bestand ermittelt.
Inhaltsübersicht
- § 1 Errichtung der Verbände
- § 2 Mitglieder der Verbände
- § 2a (aufgehoben)
- § 3 Anzuwendendes Recht
- § 4 Satzung
- § 5 Erste Organberufung
- § 6 Haushaltswirtschaft, Rechnungswesen, Jahresabschluss
- § 6a Bekanntmachungen
- § 6b Unbeachtlichkeit von Rechtsfehlern bei der Ladung zur Verbandsversammlung oder zum Verbandsausschuss und der Beschlussfassung
- § 7 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Änderungsverlauf
- 21.08.2026 — 4 Normen geändert · §§ 1, 2, 6, 7 neueste Änderung
Alle Änderungen → · Neue Textfassungen aus dem täglichen Abgleich mit der amtlichen Dokumentation.