Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Gesetz über die Bildung von Gewässerunterhaltungsverbänden
GUVG§ 6a Bekanntmachungen
Stand: 30.07.2026
Die im Wasserverbandsgesetz und in diesem Gesetz vorgeschriebenen öffentlichen Bekanntmachungen der Aufsichtsbehörde erfolgen im amtlichen Bekanntmachungsblatt der Aufsichtsbehörde.