Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Gesetz über die Bildung von Gewässerunterhaltungsverbänden
GUVG§ 7 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Stand: 21.08.2026
Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung über die Wasser- und Bodenverbände zur Unterhaltung, zum Ausbau und zur Renaturierung der Gewässer II. Ordnung vom 26. Mai 1993 ( GVBl. II S. 262) außer Kraft.
Potsdam, den 13. März 1995
Der Präsident des Landtages Brandenburg
Dr. Herbert Knoblich