Gesetze / Verordnung über die Vorbereitungsdienste für den gehobenen Kriminaldienst des Bundes

GKrimDVDV

§ 11 Gliederung des Studiums und Teilnahmepflicht

Bund3 Fassungen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/GKrimDVDV%202020/11?asof=2020-12-17#abs-1 (1) Das Studium gliedert sich in

1.
Module und
2.
polizeispezifische Trainings.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/GKrimDVDV%202020/11?asof=2020-12-17#abs-2 (2) Der Studienverlauf richtet sich nach dem Modulhandbuch „Kriminalvollzugsdienst im Bundeskriminalamt“, welches bei Beginn der kriminalpolizeifachlichen Qualifizierung gilt.

Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/GKrimDVDV%202020/11?asof=2020-12-17#abs-3 (3) Die Teilnahme an den Lehrveranstaltungen der Module und an den polizeispezifischen Trainings ist verpflichtend.

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