Gesetze / Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
GGArt 88
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 21
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Nach Gewicht
- BVerfG, 21.06.2016 – 2 BvE 13/13, 2 BvR 2728/13, 2 BvR 2729/13, 2 BvR 2730/13, 2 BvR 2731/13Verfassungsbeschwerden und Anträge im Organstreitverfahren gegen OMT-Programm der EZB erfolglos - Demokratieprinzip als verfassungsrechtliche Grenzen des Anwendungsvorrangs des Unionsrechts - Beschluss und eventuelle Durchführung des OMT-Programms nach Maßgaben der Auslegung durch den EuGH kein Ultra-vires-Akt - keine offensichtliche Verletzung des Verbots der monetären Haushaltsfinanzierung - Beteiligung der Bundesbank an Maßnahmen im Rahmen des OMT-Programms der EZB nur unter den durch den EuGH formulierten MaßgabenZitiert von 22
- BVerfG, 18.07.2017 – 2 BvR 859/15, 2 BvR 1651/15, 2 BvR 2006/15, 2 BvR 980/16Vorlagebeschluss: Vereinbarkeit des EZB-Programms zum Ankauf von Wertpapieren des öffentlichen Sektors (Public Sector Purchase Programme - PSPP; siehe EUBes 2015/10) mit Unionsrecht - Reichweite des Mandats der EZB evtl überschritten - Beeinträchtigung der haushaltspolitischen Gesamtverantwortung des Bundestags im Falle unbegrenzter Risikoverteilung und daraus folgender erheblicher Haushaltsrisiken denkbar
- BVerfG, 29.07.1953 – 2 BvE 1/53Umfang der Rechte des Bundesrats im Gesetzgebungsverfahren. Bedeutung der Äußerung des Bundesrats zu einem Gesetzentwurf der Bundesregierung im ersten Durchgang
- BVerfG, 24.07.1962 – 2 BvF 4/61, 2 BvF 5/61, 2 BvF 1/62, 2 BvF 2/62Das Gesetz über das Kreditwesen (vom 10. Juli 1961, BGBl. I S. 881) ist mit dem Grundgesetz vereinbar. - Eine selbständige Bundesoberbehörde kann nur für solche Aufgaben errichtet werden, die der Sache nach für das ganze Bundesgebiet von einer Oberbehörde wahrgenommen werden können (GG Art. 87 Abs. 3 Satz 1, Art. 88)Zitiert von 2
- BVerfG, 30.07.2019 – 2 BvR 1685/14, 2 BvR 2631/14Regelungen zur Europäischen Bankenunion bei strikter Auslegung nicht kompetenzwidrig - keine durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken gegen Mitwirkung von Bundesregierung und Deutschem Bundestag an der Errichtung der europäischen BankenunionZitiert von 19
- BVerfG, 31.03.1998 – 2 BvR 1877/97Teilnahme Deutschlands an der Europäischen WährungsunionZitiert von 9
Zuletzt entschieden
- FG Köln, 10.09.2025 – 3 K 194/23
- Niedersächsischer Staatsgerichtshof, 02.05.2024 – StGH 1/23
- BVerfG, 05.05.2020 – 2 BvR 859/15, 2 BvR 1651/15, 2 BvR 2006/15, 2 BvR 980/16Beschlüsse der EZB zum Ankauf von Anleihen des öffentlichen Sektors (PSPP) mangels Verhältnismäßigkeitsprüfung ultra vires - Überschreitung des Rechtsprechungsauftrags des EuGH (Art 19 Abs 1 S 2 AEUV) durch objektiv willkürliche Auslegung des Primärrechts bei Bestimmung des Mandats der EZB, Vorabentscheidung in Rs. Weiss mithin ultra vires und daher insoweit ohne Bindungswirkung - PSPP allerdings keine qualifizierte Verletzung des Verbots monetärer Staatsfinanzierung (Art 123 Abs 1 AEUV)Zitiert von 18
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung Art 88 GG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Der Bund errichtet eine Währungs- und Notenbank als Bundesbank. Ihre Aufgaben und Befugnisse können im Rahmen der Europäischen Union der Europäischen Zentralbank übertragen werden, die unabhängig ist und dem vorrangigen Ziel der Sicherung der Preisstabilität verpflichtet.