Art 130 (ex-Artikel 108 EGV)
Stand: 22.07.2026
Bei der Wahrnehmung der ihnen durch die Verträge und die Satzung des ESZB und der EZB übertragenen Befugnisse, Aufgaben und Pflichten darf weder die Europäische Zentralbank noch eine nationale Zentralbank noch ein Mitglied ihrer Beschlussorgane Weisungen von Organen, Einrichtungen oder sonstigen Stellen der Union, Regierungen der Mitgliedstaaten oder anderen Stellen einholen oder entgegennehmen. Die Organe, Einrichtungen oder sonstigen Stellen der Union sowie die Regierungen der Mitgliedstaaten verpflichten sich, diesen Grundsatz zu beachten und nicht zu versuchen, die Mitglieder der Beschlussorgane der Europäischen Zentralbank oder der nationalen Zentralbanken bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben zu beeinflussen.
Wird zitiert von 23 Entscheidungen zu Art 130 AEUV →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- EuGH, 13.09.2022 – C-45/21Zitiert von 2
- EuGH, 31.03.2022 – C-45/21
- EuGH, 30.11.2021 – C-3/20Zitiert von 10
- EuGH, 29.04.2021 – C-3/20
- BVerfG, 30.07.2019 – 2 BvR 1685/14, 2 BvR 2631/14Regelungen zur Europäischen Bankenunion bei strikter Auslegung nicht kompetenzwidrig - keine durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken gegen Mitwirkung von Bundesregierung und Deutschem Bundestag an der Errichtung der europäischen BankenunionZitiert von 20
- BVerfG, 21.06.2016 – 2 BvE 13/13, 2 BvR 2728/13, 2 BvR 2729/13, 2 BvR 2730/13, 2 BvR 2731/13Verfassungsbeschwerden und Anträge im Organstreitverfahren gegen OMT-Programm der EZB erfolglos - Demokratieprinzip als verfassungsrechtliche Grenzen des Anwendungsvorrangs des Unionsrechts - Beschluss und eventuelle Durchführung des OMT-Programms nach Maßgaben der Auslegung durch den EuGH kein Ultra-vires-Akt - keine offensichtliche Verletzung des Verbots der monetären Haushaltsfinanzierung - Beteiligung der Bundesbank an Maßnahmen im Rahmen des OMT-Programms der EZB nur unter den durch den EuGH formulierten MaßgabenZitiert von 22
Zuletzt entschieden
- EuGH, 18.06.2026 – C-506/26Zugang zu Dokumenten der EZB: Anforderungen an die Präzision von Zugangsanträgen und Schutz der Vertraulichkeit von Aufsichtsinformationen Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- EuGH, 17.12.2020 – C-342/19Zitiert von 6
- EuGH, 09.07.2020 – C-342/19Zitiert von 1
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung Art 130 AEUV zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.