Gesetze / Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
GGArt 82
Stand: 24.12.2022
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/GG/82#abs-1 (1) Die nach den Vorschriften dieses Grundgesetzes zustande gekommenen Gesetze werden vom Bundespräsidenten nach Gegenzeichnung ausgefertigt und im Bundesgesetzblatt verkündet. Das Bundesgesetzblatt kann in elektronischer Form geführt werden. Rechtsverordnungen werden von der Stelle, die sie erlässt, ausgefertigt. Das Nähere zur Verkündung und zur Form von Gegenzeichnung und Ausfertigung von Gesetzen und Rechtsverordnungen regelt ein Bundesgesetz.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/GG/82#abs-2 (2) Jedes Gesetz und jede Rechtsverordnung soll den Tag des Inkrafttretens bestimmen. Fehlt eine solche Bestimmung, so treten sie mit dem vierzehnten Tage nach Ablauf des Tages in Kraft, an dem das Bundesgesetzblatt ausgegeben worden ist.
Wird zitiert von 189 Entscheidungen zu Art 82 GG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- VGH Baden-Württemberg, 02.06.2022 – 1 S 1067/20Rechtmäßigkeit der Schließung von Gaststätten durch die Corona-Verordnung Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 43
- VGH Baden-Württemberg, 02.06.2022 – 1 S 1079/20Infektionsschutzrecht: Rechtmäßigkeit der vorübergehenden Schließung von Parfümerien zur Bekämpfung der Corona-Pandemie Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 29
- VGH Baden-Württemberg, 02.06.2022 – 1 S 926/20Rechtmäßigkeit der Schließung von Fitnessstudios zur Bekämpfung der Corona-Pandemie Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 33
- BVerfG, 08.07.1976 – 1 BvL 19/75, 1 BvL 20/75, 1 BvR 148/75Anführung des maßgeblichen Zeitpunktes des Inkrafttretens eines Gesetzes; gesetzliche Umgestaltung bereits begründeter Ansprüche (Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG); Gesetz über Errichtung einer Stiftung "Hilfswerk für behinderte Kinder" (Conterganschäden)Zitiert von 51
- BFH, 06.03.2002 – XI R 81/00Zitiert von 4
- VGH Baden-Württemberg, 11.04.2024 – 1 S 930/23Infektionsschutzrecht: Rechtmäßigkeit von Maskenpflicht und Kontaktbeschränkungen in Corona-Verordnungen Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 15
Zuletzt entschieden
- EuGH, 21.05.2026 – C-420/26
- OVG Sachsen, 02.02.2026 – 3 C 90/21
- LSG NRW, 30.10.2025 – L 16 KR 896/22 KLZitiert von 3
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung Art 82 GG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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19.12.2022 Ausfertigung
Art. 82 geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 19. Dezember 2022 (BGBl. I 2478)
BGBl. 2022 I S. 2478
BGBl. 2022 I S. 2478 Gesetzgebungsmaterialien
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28.03.2019 Ausfertigung
Art. 82 geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 28. März 2019 (BGBl. I 404)
BGBl. 2019 I S. 404
BGBl. 2019 I S. 404 Gesetzgebungsmaterialien
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.