Gesetze / Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
GGArt 106b
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 15
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- BVerfG, 19.09.2018 – 2 BvF 1/15, 2 BvF 2/15Vorschriften über den Zensus 2011 verfassungsgemäßZitiert von 135
- Schleswig-Holsteinisches Landesverfassungsgericht, 17.02.2023 – LVerfG 5/21
- VG Potsdam, 10.12.2020 – 1 K 311/16Zitiert von 1
- VG Potsdam, 10.12.2020 – 1 K 408/19Zitiert von 1
- VG Potsdam, 10.12.2020 – 1 K 809/18
- VG Potsdam, 10.12.2020 – 1 K 810/17Zitiert von 1
Zuletzt entschieden
- VG Potsdam, 05.11.2020 – VG 1 K 841/17Zitiert von 4
- VG Potsdam, 05.11.2020 – 1 K 722/18Zitiert von 1
- VG Potsdam, 05.11.2020 – 1 K 414/19
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung Art 106b GG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Den Ländern steht ab dem 1. Juli 2009 infolge der Übertragung der Kraftfahrzeugsteuer auf den Bund ein Betrag aus dem Steueraufkommen des Bundes zu. Das Nähere regelt ein Bundesgesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf.