Gesetze / GAP-Konditionalitäten-Gesetz GAPKondG § 19 Zeitraum der Kontrollen Stand: 21.11.2024 Bund2 Fassungen Die Kontrollen im Sinne des § 16 werden in dem Kalenderjahr durchgeführt, in dem die Sammelanträge nach der Unionsregelung gestellt werden.