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§ 19 GAPKondG — Zeitraum der Kontrollen

GAP-Konditionalitäten-Gesetz

Stand: 21.11.2024 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die Kontrollen im Sinne des § 16 werden in dem Kalenderjahr durchgeführt, in dem die Sammelanträge nach der Unionsregelung gestellt werden.