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FoAV

§ 6 Arten der Entschädigung

Stand: 02.08.2026

Brandenburg

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/FoAV/6#abs-1 (1) Die Tätigkeit im Forstausschuss ist ehrenamtlich.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/FoAV/6#abs-2 (2) Die Mitglieder des Forstausschusses sowie die stellvertretenden Mitglieder in Wahrnehmung ihrer Stellvertreterfunktion erhalten auf Antrag

eine Entschädigung für den Zeitaufwand (Sitzungstagegeld) nach § 7,

eine Fahrtkostenentschädigung nach § 8 und

eine Entschädigung für Verdienstausfall nach § 9.

Einzelnorm

§ 5 § 7