Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Forstausschussverordnung
FoAV§ 6 Arten der Entschädigung
Stand: 02.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/FoAV/6#abs-1 (1) Die Tätigkeit im Forstausschuss ist ehrenamtlich.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/FoAV/6#abs-2 (2) Die Mitglieder des Forstausschusses sowie die stellvertretenden Mitglieder in Wahrnehmung ihrer Stellvertreterfunktion erhalten auf Antrag
eine Entschädigung für den Zeitaufwand (Sitzungstagegeld) nach § 7,
eine Fahrtkostenentschädigung nach § 8 und
eine Entschädigung für Verdienstausfall nach § 9.
Einzelnorm