Gesetze / Flurbereinigungsgesetz
FlurbG§ 59
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 71
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- OVG Sachsen-Anhalt, 08.06.2017 – 8 K 5/15Zitiert von 2
- VGH Baden-Württemberg, 09.08.2018 – 7 S 1700/15Zitiert von 1
- OVG Niedersachsen, 16.02.2016 – 15 KF 16/15Zitiert von 6
- OVG Niedersachsen, 25.06.2018 – 15 KF 29/17Zitiert von 3
- OVG Berlin-Brandenburg, 30.08.2023 – 70 A 2/22Zitiert von 2
- OVG Berlin-Brandenburg, 01.06.2023 – OVG 70 A 1/22Zitiert von 2
Zuletzt entschieden
- OVG Sachsen-Anhalt, 08.10.2025 – 8 K 5/24Zitiert von 1
- OVG Thüringen, 27.05.2025 – 7 F 617/23
- OVG Sachsen-Anhalt, 23.04.2025 – 8 K 4/24Zitiert von 1
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 59 FlurbG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/FlurbG/59#abs-1 (1) Der Flurbereinigungsplan ist den Beteiligten bekanntzugeben. Die neue Feldeinteilung ist ihnen auf Wunsch an Ort und Stelle zu erläutern.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/FlurbG/59#abs-2 (2) Widersprüche gegen den bekanntgegebenen Flurbereinigungsplan müssen die Beteiligten zur Vermeidung des Ausschlusses in einem Anhörungstermin vorbringen; hierauf ist in der Ladung und im Termin hinzuweisen. Die Ladungsfrist beträgt zwei Wochen.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/FlurbG/59#abs-3 (3) Jedem Teilnehmer ist ein Auszug aus dem Flurbereinigungsplan zuzustellen, der seine neuen Grundstücke nach Fläche und Wert sowie das Verhältnis seiner Gesamtabfindung zu dem von ihm Eingebrachten nachweist. Der Auszug soll der Ladung zum Anhörungstermin beigefügt werden. Wird durch öffentliche Bekanntmachung geladen, so soll der Auszug den Teilnehmern zwei Wochen vor ihrer Anhörung zugehen.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/FlurbG/59#abs-4 (4) Widersprüche nach Absatz 2 sind in die Verhandlungsniederschrift (§§ 129 bis 131) aufzunehmen.
Permalink zu Abs. 5recht.nulegal.eu/gesetze/FlurbG/59#abs-5 (5) Die Länder können an Stelle oder neben dem im Termin vorzubringenden Widerspruch schriftlichen Widerspruch innerhalb von zwei Wochen nach dem Terminstage zulassen.