Gesetze / Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm
FluLärmG§ 6 Sonstige Beschränkungen der baulichen Nutzung
Stand: 10.06.2019
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- OVG Berlin-Brandenburg, 25.09.2025 – OVG 6 A 2/24Fluglärmschutz: Kein Anspruch auf bauliche Schallschutzvorkehrungen bei bloßer Eigentumsvormerkung KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasst
- OVG Berlin-Brandenburg, 12.01.2022 – 6 A 7/21Zitiert von 4
- OVG NRW, 19.02.2020 – 10 A 2662/17
- FG Berlin-Brandenburg, 04.07.2018 – 3 K 3028/18Zitiert von 1
- OVG Schleswig, 27.02.2018 – 1 KS 2/10Zitiert von 2
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Die nach § 5 Abs. 1 Satz 3, Abs. 2 Satz 2 und Abs. 3 zulässigen baulichen Anlagen sowie Wohnungen in der Tag-Schutzzone 2 dürfen nur errichtet werden, sofern sie den nach § 7 festgesetzten Schallschutzanforderungen genügen.