Gesetze / Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm
FluLärmG§ 7 Schallschutz
Stand: 10.06.2019
Die Bundesregierung wird ermächtigt, nach Anhörung der beteiligten Kreise (§ 15) durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates Schallschutzanforderungen einschließlich Anforderungen an Belüftungseinrichtungen unter Beachtung des Standes der Schallschutztechnik im Hochbau festzusetzen, denen die baulichen Anlagen zum Schutz ihrer Bewohner vor Fluglärm in dem Fall des § 6 genügen müssen.
Wird zitiert von 16 Entscheidungen zu § 7 FluLärmG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- VGH Hessen, 20.02.2018 – 9 C 1969/14.TZitiert von 1
- VGH Hessen, 03.05.2018 – 9 C 2037/14.TZitiert von 2
- BVerwG, 03.12.2020 – 4 C 6/18Flugplatz-Schallschutzmaßnahmenverordnung rechtmäßigZitiert von 7
- BVerwG, 03.12.2020 – 4 C 8/18Zitiert von 1
- BVerwG, 03.12.2020 – 4 C 7/18Zitiert von 13
- VGH Hessen, 23.01.2018 – 9 C 1852/14.TZitiert von 3
Zuletzt entschieden
- OVG Berlin-Brandenburg, 25.09.2025 – OVG 6 A 2/24Fluglärmschutz: Kein Anspruch auf bauliche Schallschutzvorkehrungen bei bloßer Eigentumsvormerkung Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- BVerwG, 14.12.2022 – 4 CN 1/22Normenkontrolle eines Bebauungsplans; Bekanntmachung der Genehmigung oder des Beschlusses des BebauungsplansZitiert von 38
- BVerwG, 23.08.2021 – 4 C 2.21Erfolglosigkeit einer Anhörungsrüge wegen behaupteter Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 3
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 7 FluLärmG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.