Gesetze / Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm
FluLärmG§ 14 Schutzziele für die Lärmaktionsplanung
Stand: 10.06.2019
Bei der Lärmaktionsplanung nach § 47d des Bundes-Immissionsschutzgesetzes sind für Flugplätze die jeweils anwendbaren Werte des § 2 Abs. 2 des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm zu beachten.
Wird zitiert von 8 Entscheidungen zu § 14 FluLärmG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BVerwG, 24.05.2011 – 4 BN 45/10Umweltprüfung bei Raumordnungsplänen; zur Einrichtung von Lärmschutzbereichen; standortgenaue Vorgaben und Planungshoheit der Gemeinde
- BVerwG, 24.05.2011 – 4 BN 45.10Zitiert von 4
- BVerwG, 04.04.2012 – 4 C 8.09Zitiert von 154
- BVerwG, 04.04.2012 – 4 C 8/09, 4 C 9/09, 4 C 1/10, 4 C 2/10, 4 C 3/10, 4 C 4/10, 4 C 5/10, 4 C 6/10, 4 C 8/09, 4 C 9/09, 4 C 1/10, 4 C 2/10, 4 C 3/10, 4 C 4/10, 4 C 5/10, 4 C 6/10Unzulässigkeit planmäßiger Flüge in der Mediationsnacht; Kontingent für die Gesamtnacht; Schallschutz für gewerbliche Grundstücke; Einwendungsgelegenheit bei Betriebsregelungsänderung; Beweisregel bzgl. Ausgangsdaten einer Nachfrageprognose; Spezialgesetz-Charakter des Fluglärmschutzgesetzes; konkretisierende Gewichtungsvorgaben in Grundsätzen der Raumordnung; zur Verhältnismäßigkeit beim Lärmschutzkonzept; kein passiver Schallschutz für Gewerbebetriebe nach FluglärmschutzgesetzZitiert von 17
- BVerwG, 13.10.2011 – 4 A 4000/09Flughafen Berlin Brandenburg: Keine Ausweitung des Nachtflugverbots; Nachbesserung beim SchallschutzZitiert von 3
- BVerwG, 13.10.2011 – 4 A 4000.09Zitiert von 36
Zuletzt entschieden
- VGH Hessen, 26.10.2017 – 9 C 873/15.TZitiert von 2
- OVG Niedersachsen, 01.07.2010 – 1 KN 11/09Zitiert von 1
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 14 FluLärmG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.