Gesetze / Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
FamFG§ 259 Formulare
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/FamFG/259?asof=2019-06-10#abs-1 (1) Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz wird ermächtigt, zur Vereinfachung und Vereinheitlichung der Verfahren durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates Formulare für das vereinfachte Verfahren einzuführen. Für Gerichte, die die Verfahren maschinell bearbeiten, und für Gerichte, die die Verfahren nicht maschinell bearbeiten, können unterschiedliche Formulare eingeführt werden.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/FamFG/259?asof=2019-06-10#abs-2 (2) Soweit nach Absatz 1 Formulare für Anträge und Erklärungen der Beteiligten eingeführt sind, müssen sich die Beteiligten ihrer bedienen.
Änderungsverlauf
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22.12.2023 Ausfertigung
§ 259 geändert durch Artikel 34 Abs. 2 des Gesetzes vom 22. Dezember 2023 (BGBl. I Nr. 411)
BGBl. 2023 I Nr. 411
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31.08.2015 Ausfertigung
§ 259 geändert durch Artikel 159 des Gesetzes vom 31. August 2015 (BGBl. I 1474)
BGBl. 2015 I S. 1474
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