Gesetze / Forschungszulagengesetz

FZulG

§ 1 Anspruchsberechtigung

Bund2 Fassungen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/FZulG/1?asof=2020-01-10#abs-1 (1) Anspruchsberechtigt sind Steuerpflichtige im Sinne des Einkommensteuer- und des Körperschaftsteuergesetzes, soweit sie Einkünfte nach § 2 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 3 des Einkommensteuergesetzes erzielen, nicht von der Besteuerung befreit sind und die in diesem Gesetz aufgeführten Voraussetzungen erfüllen.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/FZulG/1?asof=2020-01-10#abs-2 (2) Bei Mitunternehmerschaften nach § 15 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 des Einkommensteuergesetzes tritt an die Stelle des Steuerpflichtigen die Mitunternehmerschaft als Anspruchsberechtigter.

§ 2