Gesetze

Gesetzgebungsmaterialien

Artikel 5 · BT-Drs. 19/28902 · S. 26

Zu Artikel 5 (Änderung des Forschungszulagengesetzes)

Zu Artikel 5 (Änderung des Forschungszulagengesetzes)
Zu Nummer 1
§ 2 Absatz 5
Die Geschäftsleitung ist der Mittelpunkt der geschäftlichen Oberleitung (§ 10 der Abgabenordnung - AO) und
befindet sich dort, wo der für die Geschäftsführung maßgebliche Wille gebildet wird (BFH vom 23. Januar 1991,
I R 22/90, BStBl II S. 554). Der Begriff der Geschäftsleitung entspricht im Zivil- und Handelsrecht im Wesentli­
chen dem Begriff des tatsächlichen Verwaltungssitzes (BFH vom 23. Juni 1992, IX R 182/87, BStBl II S. 972).
Den Sitz hat eine Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse an dem Ort, der durch Gesetz, Ge­
sellschaftsvertrag, Satzung, Stiftungsgeschäft oder dergleichen bestimmt ist (§ 11 AO). Die Förderfähigkeit im
Rahmen der Auftragsforschung sollte nach dem Willen des Gesetzgebers auf solche Fälle beschränkt werden, in
denen der Auftragnehmer innerhalb der EU ansässig ist. Der Sitz einer Gesellschaft kann durch die Satzung oder
den Gesellschaftsvertrag unabhängig vom Ort der geschäftlichen Aktivität bestimmt werden. Um missbräuchliche
Gestaltungen zu vermeiden, wird geregelt, dass Auftragsforschung nur dann förderfähig ist, wenn der Auftrag­
nehmer seine Geschäftsleitung in einem entsprechenden EU/EWR Staat hat.
Zu Nummer 2
§ 3 Absatz 6
§ 3 Absatz 6 des Forschungszulagengesetzes (FZulG) dient dazu, die Förderung stärker auf kleine und mittlere
Unternehmen zu fokussieren, ohne dass große Unternehmen von der Förderung ausgeschlossen werden. In der
Gesetzesbegründung hierzu heißt es (BT-Drucks. 19/10940, S. 22): „Große Unternehmen oder auch Unterneh­
men, die in einen Unternehmensverbund integriert sind, sind in der Regel auch in Bezug auf die Finanzierung
eigener Forschungstätigkeiten stabiler. Gleichwohl ist es ein Anliegen dieses Gesetzes, große Unternehmen n

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 16.296 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

BT-Drs. 19/28902 im Original öffnen

Herkunft

BT-Drs. 19/28902, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 66.556–82.852 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.17) +D1D2D3 · Prüfwert c0b44dd865cd7b8e….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP