Gesetze / Fahrzeug-Zulassungsverordnung

FZV

§ 1 Anwendungsbereich

Stand: 01.09.2023

VerkehrsrechtBund4 Entscheidungen

Diese Verordnung ist anzuwenden auf

1.
die Zulassung von Kraftfahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 6 Kilometern pro Stunde und
2.
die Zulassung ihrer Anhänger.
§ 2