§ 17
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 29
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- BSG, 04.06.1998 – B 12 KR 12/97 RZitiert von 1
- BSG, 14.07.1999 – B 13 RJ 71/98 RGesetzliche Rentenversicherung: Voraussetzungen der Anerkennung von Arbeitsleistungen während eines Ghettoaufenthalts als fiktive Beitragszeiten KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 22
- BSG, 22.03.2001 – B 12 RJ 2/00 RZitiert von 4
- LSG Baden-Württemberg, 03.07.2019 – L 2 R 3888/18Zitiert von 1
- BSG, 14.12.2006 – B 4 R 29/06 RZRBG: Voraussetzungen der Anerkennung von Ghetto-Beitragszeiten; Anforderungen an das Vorliegen einer Beschäftigung aus eigenem Willensentschluss gegen Entgelt KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 133
- BSG, 21.04.1999 – B 5 RJ 48/98 RGesetzliche Rentenversicherung: Voraussetzungen der Anrechnung von Zeiten einer Beschäftigung im Ghetto als Beitragszeit KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 44
Zuletzt entschieden
- LSG Berlin-Brandenburg, 08.12.2023 – L 22 R 228/23
- LSG Berlin-Brandenburg, 26.07.2023 – L 16 R 363/21
- BSG, 15.06.2023 – B 5 R 67/23 BSozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensfehler - Kostenentscheidung - grundsätzliche Bedeutung - Bewertung von im Beitrittsgebiet zurückgelegten Zeiten des Wehrdienstes in der gesetzlichen RentenversicherungZitiert von 1
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 17 FRG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/FRG/17#abs-1 (1)
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/FRG/17#abs-2 (2) § 16 gilt auch für die vor dem 9. Mai 1945 in den ehemaligen deutschen Ostgebieten verrichtete Beschäftigung eines Deutschen im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes oder eines früheren deutschen Staatsangehörigen im Sinne des Artikels 116 Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes, jedoch nur für eine Beschäftigung außerhalb des öffentlichen Dienstes, die nach den reichsgesetzlichen Vorschriften wegen der Gewährleistung von Versorgungsanwartschaften versicherungsfrei gewesen ist. Auf die in § 1 Buchstaben b und d genannten Personen und deren Hinterbliebene findet § 16 keine Anwendung.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/FRG/17#abs-3 (3) (weggefallen)