§ 14
Stand: 10.06.2019
Soweit sich aus den nachfolgenden Vorschriften nichts anderes ergibt, richten sich die Rechte und Pflichten der nach diesem Abschnitt Berechtigten nach den in der Bundesrepublik Deutschland geltenden allgemeinen Vorschriften.
Wird zitiert von 46 Entscheidungen zu § 14 FRG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BSG, 14.12.2006 – B 4 RA 52/05 RZitiert von 3
- BSG, 14.08.2003 – B 13 RJ 27/02 RZitiert von 14
- LSG Saarland, 24.06.2004 – L 4 KN 27/02Zitiert von 1
- BSG, 21.06.2005 – B 8 KN 9/04 RZitiert von 11
- BSG, 30.03.2004 – B 4 RA 24/02 RZitiert von 9
- LSG Berlin-Brandenburg, 20.09.2012 – L 3 R 787/10
Zuletzt entschieden
- LSG Hessen, 16.10.2023 – L 5 R 202/21Zitiert von 1
- BSG, 05.04.2023 – B 5 R 36/21 RAnerkennung von Kindererziehungszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung - Kindererziehung in Polen bei einem Elternteil, der nicht nach dem FRG berechtigt ist - Verfassungsmäßigkeit - sozialgerichtliches Verfahren - notwendige Beiladung des Vaters bei Streit um Kindererziehungszeiten für die MutterZitiert von 7
- LSG NRW, 05.05.2022 – L 14 R 714/15Zitiert von 6
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 14 FRG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.