Gesetze / Fahrpersonalverordnung
FPersV§ 13 Löschung von Eintragungen im Zentralen Fahrtenschreiberkartenregister
Stand: 10.06.2019
Die Daten über Fahrtenschreiberkarten werden fünf Jahre nach Ablauf der Gültigkeitsdauer gelöscht.
Änderungsverlauf
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08.08.2017 Ausfertigung
§ 13 geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 8. August 2017 (BGBl. I 3158)
BGBl. 2017 I S. 3158
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22.05.2013 Ausfertigung
§ 13 geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. Mai 2013 (BGBl. I 1395)
BGBl. 2013 I S. 1395
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Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.