Gesetze / Fahrpersonalverordnung

FPersV

§ 13 Löschung von Eintragungen im Zentralen Fahrtenschreiberkartenregister

Stand: 10.06.2019

Bund

Die Daten über Fahrtenschreiberkarten werden fünf Jahre nach Ablauf der Gültigkeitsdauer gelöscht.

←§ 12 →§ 14