§ 13 FPersV — Löschung von Eintragungen im Zentralen Fahrtenschreiberkartenregister

Fahrpersonalverordnung

Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die Daten über Fahrtenschreiberkarten werden fünf Jahre nach Ablauf der Gültigkeitsdauer gelöscht.