Gesetze / Stabilisierungsfondsgesetz
StFG§ 26c Wirtschaftsplan und Haushaltsrecht
Alle Einnahmen und Ausgaben des Wirtschaftsstabilisierungsfonds nach Abschnitt 2 Teil 3 dieses Gesetzes werden in einem jährlichen Wirtschaftsplan veranschlagt. Der Wirtschaftsplan ist in Einnahmen und Ausgaben auszugleichen. Der Wirtschaftsplan für das Jahr 2022 ergibt sich aus der Anlage. Ab dem Wirtschaftsjahr 2023 wird der Wirtschaftsplan dem Haushaltsgesetz als Anlage beigefügt. Er wird ab dem Jahr 2023 zusammen mit dem Haushaltsgesetz festgestellt.
Änderungsverlauf
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22.12.2023 Ausfertigung
§ 26c geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. Dezember 2023 (BGBl. I Nr. 406)
BGBl. 2023 I Nr. 406
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28.10.2022 Ausfertigung
§ 26c geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 28. Oktober 2022 (BGBl. I 1902)
BGBl. 2022 I S. 1902
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