Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 1 · BT-Drs. 20/3937 · S. 18
Zu Artikel 1
Zu Artikel 1 Zu Nummer 1 Einfügung einer angepassten Inhaltsübersicht. Zu Nummer 2 (Änderung des § 4 StFG) Die Umbenennung des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz in Bundesministerium der Jus- tiz wird nachvollzogen. Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode – 19 – Drucksache 20/3937 Zu Nummer 3 (Änderung des § 11 StFG) Redaktionelle Anpassung an die geänderte Terminologie der Bundeshaushaltsordnung. In dieser wird nicht mehr der Begriff „Jahresrechnung“, sondern es werden die Begriffe „Haushaltsrechnung“ und „Vermögensrechnung“ verwendet. In der Verwaltungspraxis zum Finanzmarktstabilisierungsfonds und zum Wirtschaftsstabilisierungs- fonds wird bereits entsprechend verfahren. Zu Nummer 4 (Änderung des § 16 StFG) Durch die Einfügung wird der Zweck des Wirtschaftsstabilisierungsfonds erweitert auf die Abfederung der Folgen der Energiekrise infolge des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine. Abgefedert werden durch den Abwehr- schirm insbesondere Preissteigerungen beim Bezug von Strom und Gas. Die Zweckerweiterung bezieht sich auf die in § 26 a Absatz 1 definierten Aufgaben des Wirtschaftsstabilisierungsfonds. Stabilisierungsmaßnahmen ge- mäß §§ 22 und 23 StFG sind nicht umfasst. Einfügung § 16 Abs. 2 Satz 2: Durch die Einfügung wird klargestellt, dass die Legaldefinition des Begriffs „Unternehmen“ nach Satz 1 nur im Abschnitt 2 Teil 1 und 2 des Stabilisierungsfondsgesetzes gelten und nicht für den neu eingefügten Abschnitt 2 Teil 3. Hierdurch wird insbesondere klargestellt, dass der Wirtschaftsstabilisierungsfonds auch solche Maßnah- men für Unternehmen finanzieren darf, welche die Größenanforderungen nach § 16 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 bis 3 nicht erfüllen. Zu Nummer 5 (Änderung des § 19 StFG) Der bisher
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 17.677 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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Herkunft
BT-Drs. 20/3937, 20. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 49.152–66.829 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.04) +D1D2D3 · Prüfwert d895daeec320fb19….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP