Gesetze / Wirtschaftsstabilisierungsbeschleunigungsgesetz
WStBG§ 17 Wettbewerbsrecht
Die Vorschriften des Ersten bis Dritten Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen finden keine Anwendung auf den Fonds.
Änderungsverlauf
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27.03.2020 Ausfertigung
§ 17 geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 27. März 2020 (BGBl. I 543)
BGBl. 2020 I S. 543
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