Gesetze / Filmförderungsgesetz
FFG§ 68 Verteilung der Referenzmittel
Stand: 01.01.2025
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/FFG%202025/68#abs-1 (1) Die für die Förderung nach diesem Abschnitt zur Verfügung stehenden Mittel werden auf die hierfür qualifizierten Filme nach dem Verhältnis verteilt, in dem die Referenzpunkte der einzelnen Filme zueinander stehen.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/FFG%202025/68#abs-2 (2) Erreicht ein Film in einem Kalenderjahr weniger als 10 000 Referenzpunkte, werden diese nur dann berücksichtigt, wenn sie zusammen mit noch nicht berücksichtigten Referenzpunkten aus anderen Kalenderjahren mindestens 10 000 Referenzpunkte ergeben.
Wird zitiert von 15 Entscheidungen zu § 68 FFG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- OVG Berlin-Brandenburg, 14.05.2014 – OVG 6 B 3.13Zitiert von 2
- BVerwG, 28.10.2009 – 6 C 32.08Zitiert von 1
- BVerwG, 28.10.2009 – 6 C 31.08Zitiert von 28
- BVerwG, 25.02.2009 – 6 C 9.08Aussetzung des Verfahrens und Vorlage an das Bundesverfassungsgericht zur Frage der Verfassungsmäßigkeit der Filmabgabe Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- BVerwG, 25.02.2009 – 6 C 47.07Filmförderung: Vorlage an das Bundesverfassungsgericht zur Vereinbarkeit der Filmabgabe mit der Belastungsgleichheit Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 35
- BVerwG, 25.02.2009 – 6 C 48.07Vorlage an das Bundesverfassungsgericht zur Vereinbarkeit der Filmabgabe mit dem Grundgesetz Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
Zuletzt entschieden
- VG Berlin, 19.11.2013 – 21 K 136.13Zitiert von 1
- VG Berlin, 13.12.2011 – 21 K 82.11Zitiert von 1
- VG Berlin, 22.11.2011 – 21 K 98.11Zitiert von 1
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 68 FFG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.