Gesetze / Filmförderungsgesetz
FFG§ 1 Filmförderungsanstalt
Stand: 01.01.2025
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/FFG%202025/1#abs-1 (1) Die Filmförderungsanstalt fördert als bundesweit tätige Filmförderungseinrichtung die Struktur der deutschen Filmwirtschaft und die kreativ-künstlerische Qualität des deutschen Films als Voraussetzung für seinen Erfolg im Inland und im Ausland. Sie ist eine bundesunmittelbare rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/FFG%202025/1#abs-2 (2) Die Filmförderungsanstalt kann ihren Namen durch Regelung in der Satzung ändern.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/FFG%202025/1#abs-3 (3) Die Filmförderungsanstalt hat ihren Sitz in Berlin.
Wird zitiert von 15 Entscheidungen zu § 1 FFG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BVerfG, 28.01.2014 – 2 BvR 1561/12, 2 BvR 1562/12, 2 BvR 1563/12, 2 BvR 1564/12Verfassungsmäßigkeit der Filmabgabe nach dem FilmförderungsgesetzZitiert von 105
- BVerwG, 20.08.2014 – 6 C 14.13
- BVerwG, 20.08.2014 – 6 C 15.13Zitiert von 11
- BVerwG, 20.08.2014 – 6 C 14/13Filmabgabe der Videowirtschaft; Mindestlaufzeit
- BVerwG, 20.08.2014 – 6 C 15/13Filmabgabe der Videowirtschaft; Mindestlaufzeit und Special-Interest-Charakter von FilmenZitiert von 1
- BVerwG, 25.02.2009 – 6 C 50.07Vereinbarkeit der Filmabgabe mit dem Grundgesetz; Vorlage an das Bundesverfassungsgericht Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
Zuletzt entschieden
- OVG Berlin-Brandenburg, 14.05.2014 – OVG 6 B 3.13Zitiert von 2
- BVerwG, 25.02.2009 – 6 C 6.08Vorlage an das Bundesverfassungsgericht zur Frage der Verfassungsmäßigkeit der Filmabgabe Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- BVerwG, 25.02.2009 – 6 C 7.08Filmförderung: Vorlage an das Bundesverfassungsgericht zur Belastungsgleichheit bei der Erhebung der Filmabgabe Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 1 FFG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.