Gesetze / Landesrecht Bayern / FAGDV · GVBl. S. 418, BayRS 605-10-F

Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über den Finanzausgleich zwischen Staat, Gemeinden und Gemeindeverbänden

23 Normen · Ausgangsfassung vom 19.07.2002 · Änderungen →

Inhaltsübersicht

  1. Eingangsformel
  2. § 1 Maßgebende Einwohnerzahlen
  3. § 2 Gebiets- und Bestandsänderungen
  4. § 3 (aufgehoben)
  5. § 4 Steuerkraftzahlen
  6. § 5 Ergänzungsansätze nach den Art. 3 Abs. 1 Nr. 3 bis 5 und Art. 5 Abs. 2 Nr. 2 BayFAG
  7. § 6 Schlüsselzuweisungen
  8. § 7 Finanzzuweisungen
  9. § 8 Finanzzuweisungen für die Durchführung des Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes
  10. § 9 Finanzzuweisungen für die Wahrnehmung der Aufgaben der Veterinärämter und der Lebensmittelüberwachung
  11. § 10 Grunderwerbsteuerverbund
  12. § 11 Krankenhausumlage
  13. § 12 Investitionspauschalen
  14. § 13 Förderfähige Maßnahmen bei Straßenbau und -unterhalt
  15. § 14 Zuweisungen nach Art. 13a und 13b BayFAG
  16. § 15 Straßenausbaupauschalen
  17. § 16 Zuweisung an die Bezirke nach Art. 15 BayFAG
  18. § 17 Kreis- und Bezirksumlage
  19. § 18 Entscheidungsgrundlagen nach Art. 23 Abs. 2 BayFAG
  20. § 19 Darstellung der Finanzentwicklung des Staates sowie der Gemeinden und Gemeindeverbände
  21. § 20 Schätzung des den Gemeinden zur Erfüllung freiwilliger Aufgaben verbleibenden Gesamtbetrags
  22. § 21 Ausblick auf bedarfsprägende Umstände
  23. § 22 Zuständigkeiten
  24. § 23 Inkrafttreten
  25. Schlussformel
  26. Anlage Anlage Raster zur Zuordnung der Ausgabedaten der Jahresrechnungsstatistik

Änderungsverlauf

  1. Stand der amtlichen Fassung

    08.05.2026 Ausfertigung · Zuletzt geändert durch § 3 des Gesetzes vom 8. Mai 2026 (GVBl. S. 250)

Stand der amtlichen Fassung nennt das ändernde Gesetz, durch das die amtliche Fassung nach ihrer eigenen Standangabe zuletzt geändert wurde, im Wortlaut dieser Standangabe.