Gesetze / Landesrecht Bayern / FAGDV · GVBl. S. 418, BayRS 605-10-F

Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über den Finanzausgleich zwischen Staat, Gemeinden und Gemeindeverbänden

23 Normen · ausgefertigt 19.07.2002 · Änderungen

Inhaltsübersicht

  1. Eingangsformel
  2. § 1 Maßgebende Einwohnerzahlen
  3. § 2 Gebiets- und Bestandsänderungen
  4. § 3 (aufgehoben)
  5. § 4 Steuerkraftzahlen
  6. § 5 Ergänzungsansätze nach den Art. 3 Abs. 1 Nr. 3 bis 5 und Art. 5 Abs. 2 Nr. 2 BayFAG
  7. § 6 Schlüsselzuweisungen
  8. § 7 Finanzzuweisungen
  9. § 8 Finanzzuweisungen für die Durchführung des Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes
  10. § 9 Finanzzuweisungen für die Wahrnehmung der Aufgaben der Veterinärämter und der Lebensmittelüberwachung
  11. § 10 Grunderwerbsteuerverbund
  12. § 11 Krankenhausumlage
  13. § 12 Investitionspauschalen
  14. § 13 Förderfähige Maßnahmen bei Straßenbau und -unterhalt
  15. § 14 Zuweisungen nach Art. 13a und 13b BayFAG
  16. § 15 Straßenausbaupauschalen
  17. § 16 Zuweisung an die Bezirke nach Art. 15 BayFAG
  18. § 17 Kreis- und Bezirksumlage
  19. § 18 Entscheidungsgrundlagen nach Art. 23 Abs. 2 BayFAG
  20. § 19 Darstellung der Finanzentwicklung des Staates sowie der Gemeinden und Gemeindeverbände
  21. § 20 Schätzung des den Gemeinden zur Erfüllung freiwilliger Aufgaben verbleibenden Gesamtbetrags
  22. § 21 Ausblick auf bedarfsprägende Umstände
  23. § 22 Zuständigkeiten
  24. § 23 Inkrafttreten
  25. Schlussformel
  26. Anlage Anlage Raster zur Zuordnung der Ausgabedaten der Jahresrechnungsstatistik