Gesetze / Landesrecht Bayern / FAGDV · GVBl. S. 418, BayRS 605-10-F
Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über den Finanzausgleich zwischen Staat, Gemeinden und Gemeindeverbänden
23 Normen · ausgefertigt 19.07.2002 · Änderungen
Inhaltsübersicht
- Eingangsformel
- § 1 Maßgebende Einwohnerzahlen
- § 2 Gebiets- und Bestandsänderungen
- § 3 (aufgehoben)
- § 4 Steuerkraftzahlen
- § 5 Ergänzungsansätze nach den Art. 3 Abs. 1 Nr. 3 bis 5 und Art. 5 Abs. 2 Nr. 2 BayFAG
- § 6 Schlüsselzuweisungen
- § 7 Finanzzuweisungen
- § 8 Finanzzuweisungen für die Durchführung des Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes
- § 9 Finanzzuweisungen für die Wahrnehmung der Aufgaben der Veterinärämter und der Lebensmittelüberwachung
- § 10 Grunderwerbsteuerverbund
- § 11 Krankenhausumlage
- § 12 Investitionspauschalen
- § 13 Förderfähige Maßnahmen bei Straßenbau und -unterhalt
- § 14 Zuweisungen nach Art. 13a und 13b BayFAG
- § 15 Straßenausbaupauschalen
- § 16 Zuweisung an die Bezirke nach Art. 15 BayFAG
- § 17 Kreis- und Bezirksumlage
- § 18 Entscheidungsgrundlagen nach Art. 23 Abs. 2 BayFAG
- § 19 Darstellung der Finanzentwicklung des Staates sowie der Gemeinden und Gemeindeverbände
- § 20 Schätzung des den Gemeinden zur Erfüllung freiwilliger Aufgaben verbleibenden Gesamtbetrags
- § 21 Ausblick auf bedarfsprägende Umstände
- § 22 Zuständigkeiten
- § 23 Inkrafttreten
- Schlussformel
- Anlage Anlage Raster zur Zuordnung der Ausgabedaten der Jahresrechnungsstatistik