Anlage 29 (zu § 70 Abs. 4)
Stand: 25.06.2023
(Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 2003, 2632 - 2633;
bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)
| Land | |||||||||
| Niederschrift über die Sitzung des Landeswahlausschusses zur Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses der Wahl zum Europäischen Parlament | |||||||||
| Datum | |||||||||
| am | |||||||||
| Datum | |||||||||
| 1. | Zur Ermittlung und Feststellung des Ergebnisses der Wahl zum Europäischen Parlament am | ||||||||
| im Land | |||||||||
| Datum | |||||||||
| trat heute, am | , nach ordnungsgemäßer Ladung der Landeswahlausschuss zusammen. | ||||||||
| Es waren erschienen: | |||||||||
Familienname, Vorname | Wohnort | Funktion | |||||||
| 1. | als Vorsitzende/r/als stellvertretende/r Vorsitzende/r | ||||||||
| 2. | als Beisitzer/in | ||||||||
| 3. | als Beisitzer/in | ||||||||
| 4. | als Beisitzer/in | ||||||||
| 5. | als Beisitzer/in | ||||||||
| 6. | als Beisitzer/in | ||||||||
| 7. | als Beisitzer/in | ||||||||
| 8. | als in den Ausschuss berufener Richter des[1] | ||||||||
| 9. | als in den Ausschuss berufener Richter des[1] | ||||||||
| Ferner waren zugezogen: | |||||||||
| als Schriftführer/in sowie | |||||||||
| und | |||||||||
| als Hilfskräfte. | |||||||||
| Ort und Zeit der Sitzung sowie die Tagesordnung waren nach § 5 Abs. 3 in Verbindung mit § 79 Abs. 2 der Europawahlordnung öffentlich bekannt gemacht worden. | |||||||||
| Zahl | |||||||||
| 2. | Dem Landeswahlausschuss lagen die insgesamt | Wahlniederschriften der Kreis- und Stadtwahlausschüsse und die | |||||||
| als Anlage beigefügte Zusammenstellung der Ergebnisse nach Kreisen und kreisfreien Städten zur Einsichtnahme vor. | |||||||||
| 2.1 | Nach den Wahlniederschriften waren besondere Vorkommnisse zu verzeichnen, die der Anlage zu entnehmen sind. | ||||||||
| 2.2 | Der Landeswahlausschuss stellte fest, dass die Niederschriften der Kreis- und Stadtwahlausschüsse zu folgenden - keinen[2]Beanstandungen oder Bedenken Anlass gaben: | ||||||||
| Der Landeswahlausschuss traf dazu folgende Entscheidungen[3]: | |||||||||
| 2.3 | Der Landeswahlausschuss nahm rechnerische Berichtigungen[3]in der Wahlniederschrift | ||||||||
| nähere Bezeichnung | |||||||||
| - des Wahlvorstandes | |||||||||
| nähere Bezeichnung | |||||||||
| - des Briefwahlvorstandes | |||||||||
| nähere Bezeichnung | |||||||||
| - des Kreis-/Stadtwahlausschusses | |||||||||
| vor und vermerkte dies auf der/den betreffenden Wahlniederschrift/en. | |||||||||
| 3. | Die Aufrechnung der Ergebnisse sämtlicher Kreise und kreisfreien Städte ergab folgendes Gesamtergebnis für das Land: | ||||||||
| Kennbuchstabe | [4] | ||||||||
| A | Wahlberechtigte | ||||||||
| B | Wähler | ||||||||
| C | Ungültige Stimmen | ||||||||
| D | Gültige Stimmen | ||||||||
| Von den gültigen Stimmen entfielen auf die Wahlvorschläge der | |||||||||
| (Name der Partei und ihre Kurzbezeichnung/Name und Kennwort der sonstigen politischen Vereinigung) | Stimmen | ||||||||
| D 1 | 1. | ||||||||
| D 2 | 2. | ||||||||
| D 3 | 3. | ||||||||
| D 4 | 4. | ||||||||
| usw. (laut Stimmzettel) | |||||||||
| 4. | Nach der Feststellung des Gesamtergebnisses wurde die als Anlage zu dieser Niederschrift beigefügte Zusammenstellung nach dem Muster der Anlage 26 nach Kreisen und kreisfreien Städten vom Landeswahlleiter, von den Beisitzern und vom Schriftführer unterschrieben. | ||||||||
| 5. | Der Landeswahlleiter gab das Wahlergebnis im Land bekannt. | ||||||||
| Die Sitzung war öffentlich. | |||||||||
| Vorstehende Niederschrift wurde von dem Landeswahlleiter, den Beisitzern, den in den Ausschuss berufenen Richtern des ................................[1] und dem Schriftführer genehmigt und wie folgt unterschrieben: | |||||||||
| Ort, Datum | |||||||||
| Der Landeswahlleiter | Der Schriftführer | ||||||||
| Die Beisitzer | |||||||||
| 1. | 2. | ||||||||
| 3. | 4. | ||||||||
| 5. | 6. | ||||||||
1 Bezeichnung des Oberverwaltungsgerichts des Landes einsetzen. 2 Nicht Zutreffendes streichen. 3 Streichen, wenn dies nicht erforderlich war. 4 Kennbuchstabe nach der Zusammenstellung in Anlage 26. | |||||||||
Änderungsverlauf
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15.05.2023 in Kraft
Anlage 29 eingefügt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 2. Mai 2023 (BGBl. I Nr. 119; 2023 I Nr. 145)
BGBl. 2023 I Nr. 119
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16.12.2013 Ausfertigung
Anlage 29 geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 16. Dezember 2013 (BGBl. I 4335)
BGBl. 2013 I S. 4335
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12.12.2003 Ausfertigung
Anlage 29 neu gefasst durch Artikel 1 und 2 des Gesetzes vom 12. Dezember 2003 (BGBl. I 2551 iVm Bek)
BGBl. 2003 I S. 2551
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