Art 81
Stand: 03.07.2026
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Sie gilt ab dem 10. Januar 2015, mit Ausnahme der Artikel 75 und 76, die ab dem 10. Januar 2014 gelten.
Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt gemäß den Verträgen unmittelbar in den Mitgliedstaaten.
Wird zitiert von 10 Entscheidungen zu Art 81 EuGVVO →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BGH, 26.04.2018 – IX ZB 15/16Vollstreckbarerklärung der Entscheidung eines ausländischen GerichtsZitiert von 4
- BGH, 10.09.2015 – IX ZB 39/13Vollstreckbarerklärung eines polnischen Zivilurteils: Hinderung wegen Verstößen gegen den verfahrensrechtlichen ordre public international durch Zustellungsfiktion für tatsächlich nicht zugestellte gerichtliche Schriftstücke und durch fehlende Begründung bzw. Sachverhaltsfeststellung im polnischen UrteilZitiert von 13
- OLG Hamm, 24.07.2025 – 25 U 33/25
- OLG Stuttgart, 11.06.2025 – 4 U 136/24
- OLG München, 20.01.2025 – 17 U 966/24e
- LAG Düsseldorf, 17.11.2020 – 3 Sa 285/19Zitiert von 1
Zuletzt entschieden
- EuGH, 14.06.2017 – C-67/17Zitiert von 4
- OLG Hamm, 13.06.2017 – 25 W 88/15Zitiert von 1
- LAG Düsseldorf, 10.01.2017 – 3 Sa 736/15
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung Art 81 EuGVVO zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.