Gesetze / Landesrecht Brandenburg / ErzGleichV · GVBl.II/17, [Nr. 48]

Verordnung über die Feststellung gleichwertiger Fähigkeiten für Arbeitsfelder im Berufsfeld von staatlich anerkannten Erzieherinnen und Erziehern (Erzieher-Gleichwertigkeits-Verordnung - ErzGleichV)

7 Normen · Ausgangsfassung vom 11.09.2017 · letzte Änderung 01.09.2026 · Änderungen →

Inhaltsübersicht

  1. § 1 Gleichwertige Fähigkeiten im Berufsfeld von staatlich anerkannten Erzieherinnen und Erziehern
  2. § 2 Genehmigung der Qualifizierungsmaßnahme
  3. § 3 Aufnahme in die Qualifizierungsmaßnahme
  4. § 4 Erteilung der Bescheinigung gleichwertiger Fähigkeiten
  5. § 5 Zuständige Behörde
  6. § 6 Übergangsvorschriften
  7. § 7 Inkrafttreten
  8. Anlage 1 (zu § 2) - Inhaltlich-organisatorische Voraussetzungen für die Genehmigung von Qualifizierungsmaßnahmen
  9. Anlage 2 (zu § 1 Absatz 2, § 3) - Rahmenvorgaben für eine tätigkeitsbegleitende Qualifizierung zum Erwerb gleichwertiger Fähigkeiten ...
  10. Anlage 3 (zu § 4 Absatz 1) - Bescheinigung gleichwertiger Fähigkeiten Kita
  11. Anlage 4 (zu § 4 Absatz 1) - Bescheinigung gleichwertiger Fähigkeiten HzE

Änderungsverlauf

  1. 01.09.2026 — 1 Norm geändert · § 7 neueste Änderung
  2. Stand der amtlichen Fassung

    05.03.2024 Ausfertigung · Geändert durch Artikel 76 des Gesetzes vom 5. März 2024 (GVBl.I/24, [Nr. 9], S.32)

Alle Änderungen → · Neue Textfassungen aus dem täglichen Abgleich mit der amtlichen Dokumentation.

Stand der amtlichen Fassung nennt das ändernde Gesetz, durch das die amtliche Fassung nach ihrer eigenen Standangabe zuletzt geändert wurde, im Wortlaut dieser Standangabe.