Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Erzieher-Gleichwertigkeits-Verordnung

ErzGleichV

§ 5 Zuständige Behörde

Stand: 02.08.2026

Brandenburg

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/ErzGleichV/5#abs-1 (1) Das Sozialpädagogische Fortbildungsinstitut Berlin-Brandenburg ist die zuständige Behörde für die Erteilung der Bescheinigung gleichwertiger Fähigkeiten für das Arbeitsfeld der Kindertagesbetreuung.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/ErzGleichV/5#abs-2 (2) Für das Arbeitsfeld der stationären und teilstationären Hilfen zur Erziehung ist das für Jugend zuständige Ministerium die zuständige Behörde für die Erteilung der Bescheinigung gleichwertiger Fähigkeiten.

§ 4 § 6