Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Erzieher-Gleichwertigkeits-Verordnung

ErzGleichV

Anlage 1 (zu § 2) - Inhaltlich-organisatorische Voraussetzungen für die Genehmigung von Qualifizierungsmaßnahmen

Stand: 01.09.2026

Brandenburg

Für Anlage 1 ErzGleichV liegt kein Text vor.

Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.

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