Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Erzieher-Gleichwertigkeits-Verordnung

ErzGleichV

Anlage 2 (zu § 1 Absatz 2, § 3) - Rahmenvorgaben für eine tätigkeitsbegleitende Qualifizierung zum Erwerb gleichwertiger Fähigkeiten ...

Stand: 01.09.2026

Brandenburg

Für Anlage 2 ErzGleichV liegt kein Text vor.

Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.

Zum Gesetzestext · Entscheidungen zu dieser Norm

←§ 7