Gesetze / Energiewirtschaftsgesetz
EnWG§ 72 Vorläufige Anordnungen
Stand: 10.06.2019
Die Regulierungsbehörde kann bis zur endgültigen Entscheidung vorläufige Anordnungen treffen.
Wird zitiert von 19 Entscheidungen zu § 72 EnWG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- OLG Düsseldorf, 20.03.2006 – VI-3 Kart 154/06 (V)
- OLG Stuttgart, 27.05.2010 – 202 EnWG 1/10Zitiert von 2
- OLG Düsseldorf, 29.03.2007 – VI-3 Kart 466/06 (V)
- BGH, 18.12.2024 – EnVR 23/24Zuständigkeit für Erlass einer vorläufigen Anordnung im Energiewirtschaftsrecht
- OLG Düsseldorf, 13.11.2013 – VI-3 Kart 19/13 (V)
- OLG Düsseldorf, 30.08.2006 – VI-3 Kart 295/06 (V)
Zuletzt entschieden
- OLG Düsseldorf, 31.10.2024 – 3 Kart 540/24Zitiert von 1
- OLG Düsseldorf, 25.07.2024 – 3 Kart 540/24
- OLG Düsseldorf, 11.01.2023 – 3 Kart 525/18Anreizregulierung: Ermittlung des generellen sektoralen Produktivitätsfaktors für Betreiber von Gasversorgungsnetzen; gerichtliche Kontrolldichte Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 19
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 72 EnWG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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13.05.2019 Ausfertigung
§ 72 geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 13. Mai 2019 (BGBl. I 706)
BGBl. 2019 I S. 706
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.