Gesetze / Energiewirtschaftsgesetz
EnWG§ 35f Evaluierung
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz bewertet bis zum 15. Dezember 2022 die Umsetzung der Vorschriften dieses Teils und evaluiert bis zum 1. April 2023 die Vorschriften dieses Teils und deren Auswirkungen. Die Berichte sind unverzüglich dem Deutschen Bundestag vorzulegen.
Änderungsverlauf
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18.12.2025 Ausfertigung
§ 35f geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 18. Dezember 2025 (BGBl. I Nr. 347)
BGBl. 2025 I Nr. 347
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26.04.2022 Ausfertigung
§ 35f geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 26. April 2022 (BGBl. I 674)
BGBl. 2022 I S. 674
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Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.