Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Elektro-Bergverordnung · GVBl.II/99, [Nr. 27] S.550

Bergverordnung für elektrische Anlagen (Elektro-Bergverordnung)

41 Normen · ausgefertigt 23.09.1999 · Änderungen

Inhaltsübersicht

  1. § 1 Geltungsbereich
  2. § 2 Begriffsbestimmungen
  3. § 3 Anwendung der allgemein anerkannten Regeln der Technik
  4. § 4 Anzahl der Elektro-Fachkräfte
  5. § 5 Anforderungen an Elektro-Fachkräfte
  6. § 6 Erste Hilfe und Verhalten bei Unfällen durch elektrischen Strom
  7. § 7 Betriebsanweisungen
  8. § 8 Prüfumfang, Prüfergebnisse, Aufzeichnungen
  9. § 9 Allgemeine Anforderungen an elektrische Betriebsmittel in explosionsgefährdeten Bereichen
  10. § 10 Weitergehende Anforderungen
  11. § 11 Prüfung elektrischer Anlagen und elektrischer Betriebsmittel vor Inbetriebnahme
  12. § 12 Inbetriebnahme elektrischer Anlagen und elektrischer Betriebsmittel
  13. § 13 Wiederkehrende Prüfungen
  14. § 14 Jahresrevision
  15. § 15 Instandsetzungen explosionsgeschützter elektrischer Betriebsmittel
  16. § 16 Sonstige Aufzeichnungen
  17. § 17 Arbeiten an elektrischen Anlagen und elektrischen Betriebsmitteln
  18. § 18 Arbeiten an Sicherheits-, Schutz- und Überwachungseinrichtungen
  19. § 19 Herstellen und Sicherstellen des spannungsfreien Zustandes vor Arbeitsbeginn
  20. § 20 Arbeiten in der Nähe von unter Spannung stehenden Teilen
  21. § 21 Arbeiten an unter Spannung stehenden Teilen in ungefährdeten Bereichen
  22. § 22 Arbeiten an unter Spannung stehenden Teilen in explosionsgefährdeten Bereichen
  23. § 23 Öffnen von Gehäusen in explosionsgefährdeten Bereichen
  24. § 24 Maßnahmen bei Auftreten von explosionsfähiger Atmosphäre
  25. § 25 Messungen in explosionsgefährdeten Bereichen
  26. § 26 Elektrische Anlagen und elektrische Betriebsmittel in sonderbewetterten explosionsgefährdeten Bereichen
  27. § 27 Wiedereinschalten nach Erdschluß in explosionsgefährdeten Bereichen
  28. § 28 Belehrung der Elektro-Fachkräfte über den Explosionsschutz
  29. § 29 Elektrische Betriebsmittel in explosionsgefährdeten Bereichen
  30. § 30 Erstmalige und wiederkehrende Prüfungen elektrischer Anlagen und elektrischer Betriebsmittel
  31. § 31 Prüfung elektrischer Anlagen und elektrischer Betriebsmittel vor Inbetriebnahme in besonderen Betrieben und Bereichen
  32. § 32 Inbetriebnahme elektrischer Anlagen und elektrischer Betriebsmittel in besonderen Betrieben und Bereichen
  33. § 33 Wiederkehrende Prüfungen in besonderen Betrieben und Bereichen
  34. § 34 Arbeiten an elektrischen Anlagen und elektrischen Betriebsmitteln
  35. § 35 Elektrische Anlagen und elektrische Betriebsmittel in besonderen Betrieben und Bereichen
  36. § 36 Prüfung durch Werkssachverständige
  37. § 37 Bekanntmachung der Verordnung
  38. § 38 Ausnahmegenehmigungen
  39. § 39 Ordnungswidrigkeiten
  40. § 40 Übergangsvorschriften
  41. § 41 Inkrafttreten