Gesetze / Einlagensicherungsgesetz

EinSiG

§ 32 Sofortige Vollziehbarkeit; Zwangsvollstreckung

Stand: 10.06.2019

Bund1 Entscheidung

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/EinSiG/32#abs-1 (1) Widerspruch und Anfechtungsklage gegen Beitragsbescheide haben keine aufschiebende Wirkung.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/EinSiG/32#abs-2 (2) Aus den Beitragsbescheiden der Entschädigungseinrichtung findet die Vollstreckung nach den Bestimmungen des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes statt.

§ 31 § 32a