Gesetze / Einlagensicherungsgesetz
EinSiG§ 32 Sofortige Vollziehbarkeit; Zwangsvollstreckung
Stand: 10.06.2019
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Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/EinSiG/32#abs-1 (1) Widerspruch und Anfechtungsklage gegen Beitragsbescheide haben keine aufschiebende Wirkung.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/EinSiG/32#abs-2 (2) Aus den Beitragsbescheiden der Entschädigungseinrichtung findet die Vollstreckung nach den Bestimmungen des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes statt.