Art 9
Stand: 22.07.2026
Wird zitiert von 29
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- OLG Köln, 23.05.2025 – 15 UKl 2/25
- EuGH, 12.03.2026 – C-183/26
- EuGH, 09.06.2022 – C-673/20Zitiert von 17
- EuGH, 23.09.2020 – C-83/19Zitiert von 1
- EuGH, 18.05.2021 – C-83/19Rumänische Justizreform: Rechtswirkungen der Entscheidung 2006/928/EG und Anforderungen an die Unabhängigkeit der Justiz KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 54
- BVerfG, 06.02.2024 – 2 BvE 6/23, 2 BvR 994/23Direktwahlakt 2018 – Zwei-Prozent-SperrklauselZitiert von 2
Zuletzt entschieden
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung Art 9 EU-Vertrag zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Die Union achtet in ihrem gesamten Handeln den Grundsatz der Gleichheit ihrer Bürgerinnen und Bürger, denen ein gleiches Maß an Aufmerksamkeit seitens der Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union zuteil wird. Unionsbürger ist, wer die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaats besitzt. Die Unionsbürgerschaft tritt zur nationalen Staatsbürgerschaft hinzu, ersetzt sie aber nicht.