Art 6 (ex-Artikel 6 EUV)
Stand: 22.07.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/EU-Vertrag/6#abs-1 (1) Die Union erkennt die Rechte, Freiheiten und Grundsätze an, die in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union vom 7. Dezember 2000 in der am 12. Dezember 2007 in Straßburg angepassten Fassung niedergelegt sind; die Charta der Grundrechte und die Verträge sind rechtlich gleichrangig.
Durch die Bestimmungen der Charta werden die in den Verträgen festgelegten Zuständigkeiten der Union in keiner Weise erweitert.
Die in der Charta niedergelegten Rechte, Freiheiten und Grundsätze werden gemäß den allgemeinen Bestimmungen des Titels VII der Charta, der ihre Auslegung und Anwendung regelt, und unter gebührender Berücksichtigung der in der Charta angeführten Erläuterungen, in denen die Quellen dieser Bestimmungen angegeben sind, ausgelegt.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/EU-Vertrag/6#abs-2 (2) Die Union tritt der Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten bei. Dieser Beitritt ändert nicht die in den Verträgen festgelegten Zuständigkeiten der Union.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/EU-Vertrag/6#abs-3 (3) Die Grundrechte, wie sie in der Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten gewährleistet sind und wie sie sich aus den gemeinsamen Verfassungsüberlieferungen der Mitgliedstaaten ergeben, sind als allgemeine Grundsätze Teil des Unionsrechts.
Wird zitiert von 132 Entscheidungen zu Art 6 EU-Vertrag →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- VGH Baden-Württemberg, 20.01.2011 – 11 S 1069/10Zitiert von 5
- OLG Köln, 23.05.2025 – 15 UKl 2/25
- EuGH, 15.05.2012 – C-40/11
- BAG, 20.11.2012 – 1 AZR 611/11Arbeitskampf in kirchlichen Einrichtungen - Zweiter WegZitiert von 36
- BAG, 20.11.2012 – 1 AZR 179/11Arbeitskampf in kirchlichen Einrichtungen - Dritter WegZitiert von 44
- VG Sigmaringen, 06.07.2022 – 8 K 1689/20Zitiert von 2
Zuletzt entschieden
- VG Hannover, 18.12.2025 – 15 A 3217/25Zitiert von 2
- VG Würzburg, 05.11.2025 – W 1 S 25.35149Zitiert von 3
- VG Hannover, 15.10.2025 – 15 A 5036/24Zitiert von 1
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung Art 6 EU-Vertrag zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.