Gesetze / Einkommensteuergesetz
EStG§ 6c Übertragung stiller Reserven bei der Veräußerung bestimmter Anlagegüter bei der Ermittlung des Gewinns nach § 4 Absatz 3 oder nach Durchschnittssätzen
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/EStG/6c#abs-1 (1) 1§ 6b mit Ausnahme des § 6b Absatz 4 Nummer 1 ist entsprechend anzuwenden, wenn der Gewinn nach § 4 Absatz 3 oder die Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft nach Durchschnittssätzen ermittelt werden. 2Soweit nach § 6b Absatz 3 eine Rücklage gebildet werden kann, ist ihre Bildung als Betriebsausgabe (Abzug) und ihre Auflösung als Betriebseinnahme (Zuschlag) zu behandeln; der Zeitraum zwischen Abzug und Zuschlag gilt als Zeitraum, in dem die Rücklage bestanden hat.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/EStG/6c#abs-2 (2) 1Voraussetzung für die Anwendung des Absatzes 1 ist, dass die Wirtschaftsgüter, bei denen ein Abzug von den Anschaffungs- oder Herstellungskosten oder von dem Wert nach § 6b Absatz 5 vorgenommen worden ist, in besondere, laufend zu führende Verzeichnisse aufgenommen werden. 2In den Verzeichnissen sind der Tag der Anschaffung oder Herstellung, die Anschaffungs- oder Herstellungskosten, der Abzug nach § 6b Absatz 1 und 3 in Verbindung mit Absatz 1, die Absetzungen für Abnutzung, die Abschreibungen sowie die Beträge nachzuweisen, die nach § 6b Absatz 3 in Verbindung mit Absatz 1 als Betriebsausgaben (Abzug) oder Betriebseinnahmen (Zuschlag) behandelt worden sind.
Wird zitiert von 83 Entscheidungen zu § 6c EStG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BFH, 17.09.1987 – IV R 8/86Zitiert von 15
- BFH, 15.03.1990 – IV R 90/88Zitiert von 5
- BFH, 12.11.1992 – IV R 92/91
- BFH, 28.04.1988 – IV R 298/83Zitiert von 2
- BFH, 07.05.1987 – IV R 150/84Zitiert von 22
- BFH, 22.09.1994 – IV R 61/93Einkommensteuer: Übernahme einer vom Betriebsübergeber gebildeten steuerfreien Rücklage nach § 6c EStG bei unentgeltlicher Betriebsübertragung Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 20
Zuletzt entschieden
- BFH, 14.05.2025 – VI R 10/23(Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 14.05.2025 - VI R 9/23 - Keine gewerbliche Tätigkeit bei bloßer Übernahme der Kosten der Erschließung eines land- und forstwirtschaftlichen Grundstücks)
- BFH, 14.05.2025 – VI R 8/23(Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 14.05.2025 - VI R 9/23 - Keine gewerbliche Tätigkeit bei bloßer Übernahme der Kosten der Erschließung eines land- und forstwirtschaftlichen Grundstücks)
- FG Münster, 20.04.2023 – 8 K 259/21 G,FZitiert von 1
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 6c EStG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.