Gesetze / Einkommensteuergesetz
EStG§ 45e Ermächtigung für Zinsinformationsverordnung
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 3
- BSG, 24.04.2015 – B 4 AS 39/14 R(Grundsicherung für Arbeitsuchende - automatisierter Datenabgleich mit dem Bundeszentralamt für Steuern nach § 52 Abs 1 Nr 3 SGB 2 - Verfassungsmäßigkeit)Zitiert von 6
- FG Hessen, 07.08.2012 – 4 V 3084/11Zitiert von 2
- FG Köln, 19.03.2008 – 14 K 5045/04
3 Entscheidungen zu § 45e EStG →
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
1Die Bundesregierung wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates die Richtlinie 2003/48/EG des Rates vom 3. Juni 2003 (ABl. EU Nr. L 157 S. 38) in der jeweils geltenden Fassung im Bereich der Besteuerung von Zinserträgen umzusetzen. 2§ 45d Absatz 1 Satz 2 und Absatz 2 ist entsprechend anzuwenden.