§ 5 EMVG 2016 — Besondere Anforderungen an die Installation ortsfester Anlagen

Elektromagnetische-Verträglichkeit-Gesetz

Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Ortsfeste Anlagen müssen zusätzlich zu den Anforderungen des § 4 nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik installiert werden.