Gesetze / Klima- und Transformationsfondsgesetz
KTFG§ 6 Wirtschaftsplan und Haushaltsrecht
Stand: 22.07.2022
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- BPatG, 18.01.2017 – 29 W (pat) 511/16Markenbeschwerdeverfahren – "Green IT Das Systemhaus (Wort-Bild-Marke)" – zum Klassifikationsprinzip "Zahl vor Wort" - keine UnterscheidungskraftZitiert von 5
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Alle Einnahmen und Ausgaben des Sondervermögens werden in einem jährlichen Wirtschaftsplan veranschlagt. Der Wirtschaftsplan ist in Einnahmen und Ausgaben auszugleichen und wird mit dem Haushaltsgesetz festgestellt.